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Die Wahlkampfluftnummern des MdL Schulze (SPD) und des BGM Baier (SPD)
So werden die Bürger ver.....scht!
Seit 27.05.2009 sind für den Flughafen Schönefeld neue Anflugregelungen in Kraft. BVBB-Info bat Arnold Rülicke,
Flugzeugingenieur im Ruhestand, um fachkundige Erläuterungen. Arnold Rülicke war über 34 Jahre bei der Interflug und davon 26 Jahre als Bordingenieur im Flugdienst aktiv, sein Heimatflughafen war Schönefeld.
BVBB-Info: Minister Dellmann hat kürzlich angekündigt, dass ab 27.Mai durch neue Anflugvorschriften zum Flughafen
Schönefeld die Lärmbelästigungen erheblich reduziert würden. Direkte Sichtanflüge, so genannte „kurze Kurven“ über dicht besiedeltem Gebiet seien nun nicht mehr möglich.
Was unterscheidet Sichtanflug- und Instrumentenanflugverfahren, vor allem im Hinblick auf Lärmbelästigung und
Abgasemissionen? Warum bevorzugen die Fluggesellschaften das Sichtanflugverfahren?
Arnold Rülicke:
Ein Sichtanflug (VFL) ist der Anflug eines Flugzeuges nach Instrumentenflugregeln, bei dem Teile oder das gesamte Instrumentenanflugverfahren nicht angewendet werden und der Anflug mit Erdsicht erfolgt. Bei einem Instrumentenanflug (IFR) muss der Luftfahrzeugführer nicht das gesamte veröffentlichte Instrumentenverfahren ausfliegen, wenn er einen Sichtanflug bei der Flugverkehrskontrolle der Flugsicherung beantragt bzw. diesem zustimmt und eine entsprechende Freigabe erhält. Bedingungen: Ein IFR-Flug kann zu einem Sichtanflug freigegeben werden, wenn u. a. die Wetterbedingungen den Vorschriften, wie sie in den NfL 1 106/04 ( Nachrichten für Luftfahrer Teil 1 ) gefordert sind, gegeben sind. Mit der Erteilung der Freigabe für einen Sichtanflug geht die Verantwortung zur Einhaltung der Hindernisfreiheit auf den Luftfahrzeugführer über. Weiterhin ist die Erteilung der Freigabe für einen Sichtanflug abhängig von der Verkehrslage und den vorhandenen Lärmschutzbedingungen. Die Höhenfreigabe beträgt 1000 Fuß bzw. 300 Meter, die nicht zu unterschreiten sind. Bei diesem Verfahren werden leider viele Orte rund um Schönefeld am Tage und besonders in der Nacht durch die Nichteinhaltung des Lärmschutzes, bedingt durch die niedrige Flughöhe, stark mit Lärm belastet und die Umwelt verstärkt durch Feinstaub, sprich Abgasemission beeinträchtigt.
Zum zweiten Teil der Frage: die Fluggesellschaften bevorzugen diese Sichtanflüge, weil sie gegenüber einem Instrumentenanflug
mindestens 4 bis 5 Minuten kürzere Flugzeit haben und somit viel Kerosin sparen. (natürlich auf Kosten der Gesundheit der betroffenen Einwohner am Boden). Bei einem normalen Instrumentenanflug erteilt die
Flugverkehrskontrolle der Besatzung entsprechend der Anflugroute ein entsprechendes Anflugverfahren mit, welches, und das ist der Unterschied zum Sichtanflug, genau eingehalten werden muss. D.h. wenn z.B. die
Landerichtung 25 in Betrieb ist, muss sich das anfliegende Flugzeug im Endanflug 6 NM, das sind 11,1 km, auf der Anfluggrundlinie befinden und das Voreinflugzeichen, welches an der Krampenburg steht, mind. in 600
Meter überfliegen und dann die Höhe im Gleitweg mit 3 Grad entspr. der Instrumentenanzeige verlassen. In der Praxis fliegen die Flugzeuge dann über Rüdersdorf, Woltersdorf, Erkner, Hessenwinkel, Müggelheim,
Karolinenhof oder entsprechend der Freigabe über Grünheide, Neu-Zittau und Gosen zum Endanflug.
BVBB-Info: Gilt die Anflugregelung für alle Flüge bzw. Flugzeuge?
Arnold Rülicke: Diese Anflugregelung sollte für alle Flugzeuge gelten, die sich in der Anflugrichtung 25 (aus
Osten Richtung 250 Grad, etwa Müggelheim) ab einer Distanz von 6 NM (nautische Meilen), also 11,1 km vom Aufsetzpunkt befinden.
BVBB-Info: Was können sich die fluglärmgeplagten Anwohner zwischen Diedersdorf und Blankenfelde-Mahlow als Folge der
neuen Anflugregelungen erhoffen?
Arnold Rülicke: Nichts,
denn die Regelung betrifft nur den Anflug aus östlicher Richtung.
BVBB-Info: Und wie sieht es dann zwischen Müggelheim und Woltersdorf aus?
Arnold Rülicke: Wenn die Sichtanflüge über Zeuthen, Schulzendorf usw. jetzt verboten sind, dann ist das konzentrierte
Flugaufkommen und somit die Belastung der Einwohner von Erkner, Müggelheim usw. natürlich größer.
BVBB-Info: Der SPD-Landtagsabgeordnete und SPD-Fraktionsgeschäftsführer Christoph Schulze und Blankenfeldes
Bürgermeister Baier bejubeln die neuen Anflugregelungen als Ergebnis von Fluglärmbeschwerden und „gelebte Demokratie“. Schulze informierte in der Märkischen Allgemeinen Zeitung vom 20.05.2009 darüber, dass
gleiche Regelungen auch für den neuen Flughafen BBI gelten werden. Welche Gültigkeitsdauer hat die so viel gepriesene neue Anflugregelung für Schönefeld nun konkret?
Arnold Rülicke: Die Regelung gilt laut DSF-NOTAMN vom 08.05.2009 Nummer A 1568/09 und AIS ENR. 1.5-5
der DFS befristet vom 27.05.2009 22.00 Uhr GMT (28.05.09 00.00 Uhr Ortszeit) bis zum 27.08.2009 21.59 Uhr GMT (28.05.09 23.59 Uhr Ortszeit), weitergehendes ist nicht bekannt. „Gelebte Demokratie“ mit
Verfallsdatum, mitten im Wahlkampf – das brauchen nur Berufspolitiker. Übrigens: Der Jubel ist unverständlich, denn in der Regelung ist die Anflugrichtung 07, das wäre dann Blankenfelde-Mahlow/Diedersdorf,
überhaupt nicht erwähnt. Dort darf also weiterhin uneingeschränkt geflogen werden.
BVBB-Info: Gerade mal 3 Monate, also alles nur eine Lachnummer? Gelebte Demokratie á la Brandenburg?
Arnold Rülicke: Wohl eher eine wahlkampfbedingte Luftnummer, denn lachen kann man über diese dreiste Volksverdummung
nun wirklich nicht mehr.
(das Interview führte K.-P. Stange am 28.05.2009)
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