BBI  -  SO MIT UNS  NIE
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Demonstration am 17.07.2009 von 17 bis 19.00 Uhr unter dem Motto:

  • Berlin – Hauptstadt der Billigflieger! Berlin – Hauptstadt der Klimakiller!“
  • Für das Nachtflugverbot 22:00 bis 06:00“ am BBI
  • Für echten Lärmschutz“ in Schönefeld

Ort: Treffpunkt Parkplatz Bahnhof Schönefeld 16:30 Uhr, vor dem BBI-Infocenter

Reden ab 17:00 Uhr, dann Protestmarsch vom Infocenter in Richtung Berlin


Achtung – Literaturtip: Das Buch über eine Katastrophe vor dem Desaster
BBI – ein neuer Berliner Bankenskandal?

von Frank Welskop
300 Seiten, Softcover, 2009
erscheint erst zum 31.08.2009,
Zeit- und Militärgeschichte Band 50, 19.90 €
Direkt beim Verlag bestellen!


In eigener Sache:

Blankenfelde, im Juni 2009

Liebe BVBB-Mitglieder,

bitte helfen Sie beim Sparen!

Eine große Anzahl von Mitgliedern verwendet für Beitragszahlungen und Spenden immer noch das Konto des BVBB bei der Mittelbrandenburgischen Sparkasse. Aus Kostengründen soll dieses Konto in Kürze nun endgültig geschlossen und aufgelöst werden.

Daher die dringende Bitte, Zahlungen der Mitgliedsbeiträge (mit Mitgliedsnummer) und Spenden (unter „Verwendungszweck“ getrennt kennzeichnen) nur noch auf das Konto bei der Berliner Volksbank zu leisten:

 

        • Konto Nr. 718 873 3004
        • Berliner Volksbank BLZ 100 900 00

Achtung:

Für die Zahlung der Umlage 100,00 € ist ein neues Konto eingerichtet worden. Bitte verwenden Sie hierzu das im Schreiben vom 18.05.2009 genannte Konto bei der Berliner Volksbank Nr. 718 873 3012

Vielen Dank für die Beachtung.

gez. H. Stefke, Schatzmeister

 


Neue Anflugregelungen sind Rosstäuscherei

A156809 NOTAM

Die Wahlkampfluftnummern des MdL Schulze (SPD) und des BGM Baier (SPD)

So werden die Bürger ver.....scht!

Seit 27.05.2009 sind für den Flughafen Schönefeld neue Anflugregelungen in Kraft. BVBB-Info bat Arnold Rülicke, Flugzeugingenieur im Ruhestand, um fachkundige Erläuterungen. Arnold Rülicke war über 34 Jahre bei der Interflug und davon 26 Jahre als Bordingenieur im Flugdienst aktiv, sein Heimatflughafen war Schönefeld.

BVBB-Info: Minister Dellmann hat kürzlich angekündigt, dass ab 27.Mai durch neue Anflugvorschriften zum Flughafen Schönefeld die Lärmbelästigungen erheblich reduziert würden. Direkte Sichtanflüge, so genannte „kurze Kurven“ über dicht besiedeltem Gebiet seien nun nicht mehr möglich.

Was unterscheidet Sichtanflug- und Instrumentenanflugverfahren, vor allem im Hinblick auf Lärmbelästigung und Abgasemissionen? Warum bevorzugen die Fluggesellschaften das Sichtanflugverfahren?

Arnold Rülicke: Ein Sichtanflug (VFL) ist der Anflug eines Flugzeuges nach Instrumentenflugregeln, bei dem Teile oder das gesamte Instrumentenanflugverfahren nicht angewendet werden und der Anflug mit Erdsicht erfolgt. Bei einem Instrumentenanflug (IFR) muss der Luftfahrzeugführer nicht das gesamte veröffentlichte Instrumentenverfahren ausfliegen, wenn er einen Sichtanflug bei der Flugverkehrskontrolle der Flugsicherung beantragt bzw. diesem zustimmt und eine entsprechende Freigabe erhält. Bedingungen: Ein IFR-Flug kann zu einem Sichtanflug freigegeben werden, wenn u. a. die Wetterbedingungen den Vorschriften, wie sie in den NfL 1 106/04 ( Nachrichten für Luftfahrer Teil 1 ) gefordert sind, gegeben sind. Mit der Erteilung der Freigabe für einen Sichtanflug geht die Verantwortung zur Einhaltung der Hindernisfreiheit auf den Luftfahrzeugführer über. Weiterhin ist die Erteilung der Freigabe für einen Sichtanflug abhängig von der Verkehrslage und den vorhandenen Lärmschutzbedingungen. Die Höhenfreigabe beträgt 1000 Fuß bzw. 300 Meter, die nicht zu unterschreiten sind. Bei diesem Verfahren werden leider viele Orte rund um Schönefeld am Tage und besonders in der Nacht durch die Nichteinhaltung des Lärmschutzes, bedingt durch die niedrige Flughöhe, stark mit Lärm belastet und die Umwelt verstärkt durch Feinstaub, sprich Abgasemission beeinträchtigt.

Zum zweiten Teil der Frage: die Fluggesellschaften bevorzugen diese Sichtanflüge, weil sie gegenüber einem Instrumentenanflug mindestens 4 bis 5 Minuten kürzere Flugzeit haben und somit viel Kerosin sparen. (natürlich auf Kosten der Gesundheit der betroffenen Einwohner am Boden). Bei einem normalen Instrumentenanflug erteilt die Flugverkehrskontrolle der Besatzung entsprechend der Anflugroute ein entsprechendes Anflugverfahren mit, welches, und das ist der Unterschied zum Sichtanflug, genau eingehalten werden muss. D.h. wenn z.B. die Landerichtung 25 in Betrieb ist, muss sich das anfliegende Flugzeug im Endanflug 6 NM, das sind 11,1 km, auf der Anfluggrundlinie befinden und das Voreinflugzeichen, welches an der Krampenburg steht, mind. in 600 Meter überfliegen und dann die Höhe im Gleitweg mit 3 Grad entspr. der Instrumentenanzeige verlassen. In der Praxis fliegen die Flugzeuge dann über Rüdersdorf, Woltersdorf, Erkner, Hessenwinkel, Müggelheim, Karolinenhof oder entsprechend der Freigabe über Grünheide, Neu-Zittau und Gosen zum Endanflug.

BVBB-Info: Gilt die Anflugregelung für alle Flüge bzw. Flugzeuge?

Arnold Rülicke: Diese Anflugregelung sollte für alle Flugzeuge gelten, die sich in der Anflugrichtung 25 (aus Osten Richtung 250 Grad, etwa Müggelheim) ab einer Distanz von 6 NM (nautische Meilen), also 11,1 km vom Aufsetzpunkt befinden.

BVBB-Info: Was können sich die fluglärmgeplagten Anwohner zwischen Diedersdorf und Blankenfelde-Mahlow als Folge der neuen Anflugregelungen erhoffen?

Arnold Rülicke: Nichts, denn die Regelung betrifft nur den Anflug aus östlicher Richtung.

BVBB-Info: Und wie sieht es dann zwischen Müggelheim und Woltersdorf aus?

Arnold Rülicke: Wenn die Sichtanflüge über Zeuthen, Schulzendorf usw. jetzt verboten sind, dann ist das konzentrierte Flugaufkommen und somit die Belastung der Einwohner von Erkner, Müggelheim usw. natürlich größer.

BVBB-Info: Der SPD-Landtagsabgeordnete und SPD-Fraktionsgeschäftsführer Christoph Schulze und Blankenfeldes Bürgermeister Baier bejubeln die neuen Anflugregelungen als Ergebnis von Fluglärmbeschwerden und „gelebte Demokratie“. Schulze informierte in der Märkischen Allgemeinen Zeitung vom 20.05.2009 darüber, dass gleiche Regelungen auch für den neuen Flughafen BBI gelten werden. Welche Gültigkeitsdauer hat die so viel gepriesene neue Anflugregelung für Schönefeld nun konkret?

Arnold Rülicke: Die Regelung gilt laut DSF-NOTAMN vom 08.05.2009  Nummer A 1568/09  und AIS ENR. 1.5-5 der DFS befristet vom 27.05.2009 22.00 Uhr GMT (28.05.09 00.00 Uhr Ortszeit) bis zum 27.08.2009 21.59 Uhr GMT (28.05.09 23.59 Uhr Ortszeit), weitergehendes ist nicht bekannt. „Gelebte Demokratie“ mit Verfallsdatum, mitten im Wahlkampf – das brauchen nur Berufspolitiker. Übrigens: Der Jubel ist unverständlich, denn in der Regelung ist die Anflugrichtung 07, das wäre dann Blankenfelde-Mahlow/Diedersdorf, überhaupt nicht erwähnt. Dort darf also weiterhin uneingeschränkt geflogen werden.

BVBB-Info: Gerade mal 3 Monate, also alles nur eine Lachnummer? Gelebte Demokratie á la Brandenburg?

Arnold Rülicke: Wohl eher eine wahlkampfbedingte Luftnummer, denn lachen kann man über diese dreiste Volksverdummung nun wirklich nicht mehr.

(das Interview führte K.-P. Stange am 28.05.2009)


 

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