BVBB-Presseinfo 05.02.2008
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BVBB: Die FBS soll ihr skandalöses Verwirrspiel um den Nachtschutz beenden!

 

Offensichtliche Konzeptionslosigkeit des s. g. Lärmschutzkonzeptes der FBS verwirrt die vom Fluglärm betroffenen Bürger im Bereich der Einflugschneise des Flughafens Schönefeld (BBA – Berlin Brandenburg Absurdistan). Seit Monaten wird in der Öffentlichkeit mit haltloser Propaganda der Eindruck erweckt, dass die Flughafengesellschaft (FBS) aktiv den Betroffenen einen Lärmschutz andient. Die Betroffenen werden darum aufgefordert Lärmschutzanträge zu stellen.

Höhepunkt dieser Propaganda ist eine Broschüre, die die FBS an Haushalte verteilen ließ. Dem Inhalt nach erweckt sie bewusst den Eindruck, ein von ihr so bezeichnetes Schutzprogramm sei schon in allen Einzelheiten geregelt.

Wer aber glaubte, dass Angebote und Antrag ernsthaft und verantwortungsvoll gemeint seien, erfährt nun die Wahrheit. Per Brief teilt die FPS den Antragstellern dann mit, dass sie „leider“ nur eine Zwischeninformation geben kann. Diese gipfelt in der Aussage, dass den Betroffenen zu ihren Schutz– und Entschädigungsansprüchen keine verbindlichen Auskünfte gegeben werden könne. 

Dabei bekennt die FBS, dass durch Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes vom 16.03.2006 die Kläger (BVBB) äußerst erfolgreich waren. Das Gericht hatte bekanntlich den geforderten Nachtflugbetrieb und die Entschädigungszusagen der FBS und der Landesregierung von Brandenburg für rechtswidrig erklärt. Erst müsse die FBS abwarten, was nun im ergänzenden Planfeststellungsbeschluss durch das Land Brandenburg festgeschrieben wird. Dazu gehört dann auch, dass dieser Planfeststellungsbeschluss wiederum vor dem Bundesverwaltungsgericht landet, weil die Planfeststellungsbehörde ihre Entscheidung mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit wieder im Interesse des Nachtflugbegehrens der Politiker und der FBS fallen wird.

Dies alles ist seit über einem Jahr bekannt. Wer in Kenntnis dieser Tatsachen die Betroffenen zunächst in Hoffnung und Aufregung versetzt, um ihnen dann anschließend mitzuteilen „im Himmel ist Jahrmarkt“, der ist konzeptionslos oder böswillig.

Es besteht aber auch der Verdacht, dass die FBS klammheimlich damit rechnet, dass sie keine Nachtfluggenehmigung bekommt. In diesem Fall wird sie sich dann weigern Lärmschutzmaßnahmen vorzunehmen. Es ist eben so: kein Nachtflug, dann auch kein Fluglärm in den Schlafzimmern.

Der BVBB wird seinen Mitgliedern mitteilen, wie sie sich ohne Aufgabe ihrer Rechtsposition gegenüber der FBS und ihrer skandalösen Lärmschutzungereimtheiten verhalten sollten.

 

Kristian-Peter Stange

BVBB-Pressesprecher

Fon: 65942439