|
BVBB: Planfeststellungsbehörde und FBS wehren vereint Bürgeranfragen nach individueller Betroffenheit ab
Mehr als 10.000 Bürger haben ihre Bereitschaft zur Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss zum Neubau eines
Großflughafens in Schönefeld angekündigt.
Um eine Klage führen zu können, muss ein Betroffener jedoch deutlich machen, wie und in welchem Umfang seine
subjektiven Rechte verletzt oder beeinträchtigt werden. Wenn sich beispielsweise die Klage gegen die zu erwartenden Lärmbelastungen richtet, muss der Kläger nachweisen, in welchem Umfang er mit welchen Werten
zu rechnen hat.
Ganz entgegen der Ankündigung des Brandenburgischen Verkehrsministeriums zur Auslegung des
Planfeststellungsbeschlusses, dass Pläne zum Lärmschutz, Grunderwerb und Entschädigungszonen an den Wänden gut sichtbar aufgehängt würden, sind diese Pläne tatsächlich im Inhaltsverzeichnis des Beschlusses
gar nicht angegeben und verstecken sich schamhaft als Anlagen im gebundenen Textteil des Beschlusses. Versuche, diesen Karten die eigene Betroffenheit zu entnehmen scheitern, weil die Karten nur im Maßstab
1:50.000 dargestellt sind. Auch ein Verzeichnis der betroffenen Grundstücke existiert nicht. Merkwürdigerweise sind im Gegensatz dazu andere Karten, z. B. Plan B1-3-A1 "Einflugzeichen", im Maßstab 1:2000
dargestellt.
Bürger, welche Hilfe suchend Anfragen zur Ermittlung der persönlichen Betroffenheit an die
Planfeststellungsbehörde richteten, wurden von deren Leiter Bretschneider an die Antragstellerin FBS GmbH verwiesen.
Die FBS wiederum reagierte auf entsprechende Anfragen von Bürgern zunächst mit der Erklärung, dass „sie auch
über keine genaueren Werte als die Planfeststellungsbehörde verfüge.“
Unter Hinweis auf die im Jahr 2000 veröffentlichten und ausgelegten Antragsunterlagen, teilte die FBS dann am
Samstag mit, die Flughafen Berlin Schönefeld GmbH (FBS) werde die Schreiben der Bürger nicht individuell beantworten.
Dass die Bürger gegen diese Antragsunterlagen insgesamt 260.000 Einwendungen eingereicht haben und nun an Hand
der Unterlagen des Planfeststellungsbeschlusses überprüfen wollen, inwieweit ihre Einwendungen Berücksichtigung fanden oder ob sie die Verletzung ihrer Rechte nunmehr bis zum 20.10.2004 einklagen müssen, wird
vorsätzlich ignoriert.
Antragstellerin und Planfeststellungsbehörde demonstrieren damit einmal mehr, dass es offenbar zwischen
Antragsunterlagen und Beschluss zur Planfeststellung des Großflughafens in Schönefeld keine nennenswerten Unterschiede gibt.
Dem Bürger wiederum bleibt trotz viel gerühmter Transparenz dieses angeblich rechtsstaatlichen Verfahrens eine
konkrete Information verwehrt.
Kristian-Peter Stange
BVBB-Pressesprecher
030-65942439
|