|
Mitgliederaufnahmestopp beim Bürgerverein Brandenburg Berlin
Klagen gegen den möglichen Planfeststellungsbeschluss zum Neubau von Schönefeld zum Großflughafen werden
vorbereitet
Auch Nichtmitglieder bekommen Chance zur kostengünstigen Klage
Ab 08.03.04 gilt für den BVBB ein Aufnahmestopp für neue Mitglieder. Der Bürgerverein mit über 5.000
Mitgliedern verhängt diesen Aufnahmestopp in Zusammenhang mit seiner Vorbereitung für die notwendigen Klagen gegen den noch im Jahr 2004 erwarteten Planfeststellungsbeschluss zum Neubau des Flughafens Schönefeld.
Er sieht seine vordringliche Aufgabe in der nun angelaufenen Klagevorbereitung seiner Mitglieder, die vom
Verein und den Rechtsanwaltskanzleien organisatorisch und inhaltlich bewältigt werden muss.
Im ersten Schritt der Vorbereitung hat der BVBB alle Mitglieder angeschrieben und über die
Klagevoraussetzungen informiert.
Aufgrund ihrer Vorleistungen, die sie über Beiträge und Spenden erbracht haben, werden mögliche Kosten für
Klage und Risikoabsicherung der Mitglieder im Verhältnis zu ihren möglichen Verlusten durch den Neubau des Flughafens äußerst gering sein. Sie werden, falls welche anfallen sollten, in keinem Verhältnis zu einer
Einzelklage, deren Kosten leicht viele Tausend Euro betragen kann, stehen.
Der BVBB ist sich bewusst, dass viele der Tausenden von Lärmterror, Katastrophengefahr und Wertminderung
ihrer Immobilie betroffene Bürger im Einflugbereich des Flughafens klagen müssen, wenn sie ihre Rechte wahren wollen.
Darum besteht, auch in Übereinstimmung mit den Vertretern der Schutzgemeinschaft der betroffenen Gemeinden,
ein Bedürfnis den Betroffenen zu helfen die nicht Mitglied im BVBB sind. Der BVBB arbeitet darum mit seinen Anwälten an einem Konzept, um eine Klagegemeinschaft für die Betroffenen zu organisieren, die dem
Bürgerverein nicht angehören.
Ziel ist eine qualifizierte Rechtsvertretung auch dieser Bürger zu bezahlbaren Kosten bei Abdeckung des
Klagerisikos.
Innerhalb der nächsten 14 Tage wird der BVBB dieses Konzept der Öffentlichkeit vorstellen. In den
Amtsblättern der Gemeinden werden Einzelheiten veröffentlicht. Die Betroffenen und Klagewilligen können hier erfahren, auf welchem Wege sie Mitglied der Klagegemeinschaft werden können und welche Voraussetzungen für
eine Klage unabdingbar sind. Die hier von den Klägern aufzubringenden Kosten können erst ermittelt werden, wenn die Anzahl der Kläger feststeht. Vor Entscheidung über die Klagenotwendigkeit werden auch diese Kläger
über die anfallenden Kosten informiert. Sie können danach entscheiden, ob sie den Klageweg beschreiten.
Ferdi Breidbach
BVBB-Vorsitzender
|