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BVBB: Anhörung zum geforderten Nachtflugbetrieb für den BBI endete im Sumpf von Unwahrheiten, Behauptungen und Geheimniskrämerei
Die Anhörung zum ergänzenden Planfeststellungsbeschluss endete nach 3
Wochen am 25. April 2008 ohne jede nachvollziehbare, bewiesene oder plausible Begründung für Nachtflüge am BBI nach Aufnahme seines Betriebs zu ungewissem Zeitpunkt. Sie war eine rechtlich angeforderte Show –
Alibi – Veranstaltung.
Das Bundesverwaltungsgericht hatte mit seiner Entscheidung vom 16. März 2006 den Nachtflug – und Entschädigungsteil des Planfeststellungsbeschlusses der Brandenburgischen
Landesregierung für rechtswidrig erklärt. Es machte der Planfeststellungsbehörde zur Auflage einen neuen Beschluss zu fassen, der den Anspruch Betroffener auf Nachtruhe sicherstellt. In diesem Beschluss stellt das
Gericht u. a. klar, dass in der Zeit zwischen 22:00 und 6:00 Uhr nur Nachtflüge erlaubt sind, die aus verkehrtechnischen Gründen unabdingbar sind.
Zum Beleg dieser Unabdingbarkeit hatte die
Flughafengesellschaft (FBS) drei Gutachten zur Anhörung vorgelegt. Keines der vorgelegten Gutachten konnte einen Nachweis für die Unabdingbarkeit aufzeigen, so der Gutachter Faulenbach da Costa. In Substanz und
Ergebnis ihrer Forderungen waren sie untauglich, wissenschaftlich methodisch unhaltbar und gespickt mit Unwahrheiten13 mal in der Nacht mit Schall zwischen 50 und 85 Dezibel mürbe gemacht werden sollten. Dies
passiert aber den Betroffenen. Sie werden zu Opfern der „weißen Folter“ Lärmterror erniedrigt, bewusst krank gemacht und ihrer Lebensqualität beraubt.
Unter Hinweis auf den eingeforderten Lärmschutz für
die angeblich geplagten Bürger in der Einflugschneise von Tempelhof warf sie den Politikern unerträgliche Doppelmoral vor. Wer diese Bürger vor 100 Überflügen von kleinen Flugzeugen am Tage schützen will und an
anderer Stelle anderen Bürgern das 15fache bei Tag und Nacht zumutet, hat jedes Recht auf Glaubwürdigkeit verloren.
Zur Weigerung der Offenlegung über den Marktbedarf von Nachflügen gehörten auch die Vorlagen
der mindestens jährlichen Passagierbefragungen durch die FBS. Offensichtlich wurden auch den Gutachtern diese Befragungen nicht zur Verfügung gestellt. Die FBS musste befürchten, dass bei Vorlage dieser Befragungen
herausgekommen wäre, dass der Markt, die Fluggäste, Nachflüge ablehnen und diese nur in wirtschaftlichem Interesse der Fluggesellschaften bzw. der FBS durchgesetzt werden sollen.
Bewiesen wurde auch, dass
die Berechnung der Schutzzonen (FBS – Papier) für den Nachflugschutz und in Folge auch für den Tagschutz, trickreich manipuliert wurden. Mit Hilfe eines Vergleiches der bisher festgelegten Schutzziele (6 x 55
dB innen) mit den heute schon in Schönefeld durch die FBS gemessenen Werten konnte Gutachter Dr. Maschke nachweisen, dass das Nachtschutzgebiet enorm vergrößert werden muss. Bei Verwendung der Werte des
Fluglärmschutzgesetzes (6 x 53 dB) ergäbe sich eine zusätzliche Erweiterung.
Diese Manipulation, aufgedeckt durch den Gutachter Dr. Maschke, mit der auch das Bundesverwaltungsgericht hinters Licht geführt
wurde, wird noch Folgen haben.
Der Gutachter Prof. Greiser zerlegte die vom FBS–Gutachter (Prof. Jansen) dargelegten Behauptungen über angeblich nicht vorhandene Gesundheitsgefahren durch Nachtflüge. Er
konnte beweisen, dass die Behauptungen des FBS–Gutachters durch parteiische Berufung auf wissenschaftlich unhaltbaren Gutachten beruht, die allesamt noch nicht einmal dem Anspruch auf Repräsentativität stellen
können. Zudem sind sie vor dem Hintergrund der modernen Lärmwirkforschung überholt.
Die FBS legte als eines von drei Gutachten auch ein Gutachten über regionalwirtschaftliche Effekte zum grenzenlosen bzw.
eingeschränkten Nachtflug vor, obwohl das Gerichturteil ein solches Gutachten nicht forderte. In diesem Gutachten (Prof. Baum, Köln) wurden die alten Behauptungen nach 40.000 zusätzlichen Arbeitsplätzen, einem
Verlust von bis zu 10.000 Arbeitsplätzen und großen wirtschaftlichen Verlusten in der Region bei Nachtflugverbot weiter transportiert. Dieses Gutachten wurde als Propagandaschrift, ohne wissenschaftlich
nachvollziehbare Beweisführung, entlarvt, erklärte der Kommunikationsbeauftragte des BVBB, Ferdi Breidbach. Es sei eine bewusste Irreführung der Öffentlichkeit eine Beweisführung vorzunehmen, die durch Quellen nicht
belegt sei, es sei denn, eigen: 11pt;">Astrid Bothe stellte klar, dass der BVBB, als Interessenvertreter der Betroffenen keine Illusionen hat. Die Planfeststellungsbehörde, eingeschnürt in die Berlin –
Brandenburger Politfilzokratie, wird einen Beschluss fassen, der wieder vor dem Bundesverwaltungsgericht landet. Nach Willen der Politik wird sie die Nachtflüge genehmigen, die die Politik fordert. Wie gehabt werden
die Schutzrechte der Betroffenen geopfert (Die Ausführungen im Wortlaut http://bvbb-ev.de/html/aktuelles.html ).
Vorsorglich wurde der Rechtsvertreter des BVBB, Rechtsanwalt Frank Boermann (Grawert &
Schöning, Berlin) schon gebeten, sich auf eine Klage vorzubereiten. e nicht nachprüfbare Quellen werden zu wissenschaftlichem Standard erhoben.
Die amtierende Vorsitzende des BVBB, Astrid Bothe, warf den
Eigentümern der Flughafengesellschaft, vertreten durch den MP Platzeck und den Reg BGM Wowereit vor, dass sie mit der rücksichtslosen Durchsetzung des Standortes und der beabsichtigt rücksichtslosen Durchsetzung von
Nachtflügen den Fluglärm zum Folterinstrument gegen 140.000 Betroffene einsetzen. Nach der UN – Antifolterkonvention sei es verboten Gefangene, zum Schutz ihrer Gesundheit und Menschenwürde, mit Lärm zu
beschallen. Sie wies darauf hin, dass Platzeck und Wowereit sicher an der Spitze von Demonstrationen zu finden wären, wenn in Berliner – und Brandenburger Gefängnissen die Insassen alle zwei Minuten und 1
RA Boermann hat im Anhörungsverfahren die vorgelegten Gutachten bereits als nicht rechtswürdig im Sinne des Urteils des Bundesverwaltungsgerichtes bezeichnet.
Der Kommunikationsbeauftragte des BVVB, Ferdi
Breidbach (Ausführungen im Wortlaut auf http://bvbb-ev.de/html/aktuelles.html), bezeichnete das Anhörungs– und Planfeststellungsverfahren als ein nur vordergründiges Rechtsverfahren mit Alibicharakter. In
Wahrheit ist dieses Verfahren ein politisches Machtverfahren zur Durchsetzung politischer Interessen. Es gehe nicht um Sachgründe unter Berücksichtigung von Grundrechten der Betroffenen, sondern um die Demonstration
politischer Herrschaftsmacht über Behörden und Betroffene.
Im Geiste dieser Allmacht hat sich die FBS, ausweislich der vorgelegten Gutachten, nicht die geringste Mühe gegeben etwas vorzulegen, was den
Mindestansprüchen an Gutachten oder Beweisführung gerecht wird. Keines der vorgelegten Gutachten kann in Anspruch nehmen die Kernforderungen des Urteils des Bundesverwaltungsgerichtes zur Gestaltung von
Nachtflugrechten erfüllt zu haben. Damit ist klar, dass die Planfeststellungsbehörde sich bei Fassung eines Planfeststellungsbeschlusses zum Nachtflug nur noch dann auf die vorgelegten Gutachten der FBS berufen
kann, wenn sie sehenden Auges ihrem Beschluss wiederum die Rechtswidrigkeit bestätigen lassen will.
Es sei sicher, so Ferdi Breidbach, dass sich nun hinter den Kulissen ein Kampf der Filzokraten abspielt, die
nach neuen Wegen suchen, um einen Nachtflug doch noch irgendwie durchzudrücken.
Es bleibt dabei: BBI, besser BBA (Berlin Brandenburg Absurdistan) wird in einem Sumpf gebaut, den die Planfeststellungsbehörde
nicht trocken legen wird.
Kristian-Peter Stange
BVBB-Pressesprecher
Fon: 65942439
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