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BVBB: trotz Karlsruher Urteil – der Kampf geht weiter
Ende der juristischen Auseinandersetzungen um BBA nicht in Sicht
Der BVBB hat zur Kenntnis genommen, dass das Bundesverfassungsgericht
keine grundrechtliche Verletzung der Belange der Betroffenen hinsichtlich der beklagten Standortauswahl für den Bau eines Großflughafens in Schönefeld erkennen konnte. Dabei wurde ausdrücklich darauf verwiesen, dass
die Standortentscheidung auf richtig oder falsch nicht Gegenstand der verfassungsrechtlichen Entscheidung gewesen sei.
„Auch wenn das Ergebnis nicht den tausendfachen Erwartungen der Betroffenen entspricht,
war der Gang nach Karlsruhe eine rechtliche Möglichkeit, die nicht ungenutzt bleiben durfte.“ stellt die amt. Vorsitzende des BVBB, Astrid Bothe fest.
Ob eine weitere rechtliche Möglichkeit genutzt
wird, nämlich die Einreichung einer Klage am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strasburg, wird nach Auswertung der Karlsruher Ablehnung zu entscheiden sein.
Der BVBB konzentriert sich jetzt auf
das vom Leipziger Bundesverwaltungsgericht verfügte ergänzende Planfeststellungsverfahren. Das Bundesverwaltungsgericht hatte der Planfeststellungsbehörde auferlegt, wegen erheblicher Mängel im Lärmschutz ein
Planänderungsverfahren durchzuführen und dabei das Abwägungsgebot strikt zu beachten. Dabei hatte das Gericht vorgegeben, dass Nachtflug in der Kernzeit von 0.00 Uhr bis 5.00 Uhr nahezu ausgeschlossen ist und
zwischen 22.00 Uhr und 24.00 Uhr sowie von 5.00 Uhr bis 6.00 Uhr nur ausnahmsweise bei Vorliegen besonderer Voraussetzungen zugelassen werden kann.
Bei diesem ergänzenden Planfeststellungsverfahren werden
genauso wie bei der Durchsetzung von Entschädigungsansprüchen alle rechtlichen Mittel und Wege ausgeschöpft, so dass ein Ende der juristischen Auseinandersetzungen um den Flughafen BBA (Berlin-Brandenburg
Absurdistan) nicht absehbar ist.
Unabhängig von den juristischen Auseinandersetzungen geht der politische Kampf der Betroffenen gegen den ungeeigneten Großflughafenstandort im Siedlungsgebiet
Berlin-Schönefeld unvermindert weiter.
Im Übrigen wird interessant sein zu beobachten, wie sich das Karlsruher Urteil auf die Argumentation der Schliessungsfanatiker um Wowereit hinsichtlich Tempelhofs
auswirkt, da das Argument der BBI-Gefährdung seit heute obsolet ist.
Kristian-Peter Stange
BVBB-Pressesprecher
Fon: 65942439
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